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OLG Bremen, 02.03.2006 - 2 W 19/2006, 2 W 19/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Prozesskostenhilfe bei der Inanspruchnahme von Schmerzensgeld durch einen im Zuge einer Schlägerei Verletzten gegen andere an der Schlägerei beteiligte Personen; Zulässigkeit des Ziehens des Schlusses einer Nichtfeststellung der Täterschaft im ...
- Judicialis
BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 830 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 830 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 840; ; ZPO § 114
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1; BGB § 830; BGB § 840; ZPO § 114
Prozesskostenhilfe im Schmerzensgeldverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 16.01.2006 - 6 O 1224/05
- OLG Bremen, 02.03.2006 - 2 W 19/2006, 2 W 19/06
Wird zitiert von ...
- OLG Dresden, 20.08.2018 - 4 W 600/18
Rechtsfolgen der Erteilung eines Versicherungsscheins zu Gunsten des Kreditgebers
Wird in einer solchen Konstellation das Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, weil sich der Tatnachweis nicht führen lässt, kommt eine hierauf gestützte Beweisantizipation zu Lasten des Antragstellers nicht in Betracht (anders für den Fall der Einstellung nach § 153a Abs. 2 S. 1 und 3 StPO Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 02. März 2006 - 2 W 19/2006 -, juris).